Dach-PV: Was die EEG-Reform für Privathaushalte bedeutet
07.08.2026 | Handlungshinweise für Privathaushalte, die an einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach interessiert sind und bereits mit den Planungen begonnen haben.
Die Bundesregierung hat sich auf neue Energiegesetze geeinigt. Falls diese vom Bundestag beschlossen werden, haben sie bedeutende Folgen für Bürgerinnen und Bürger, die sich eine Solarstromanlage aufs Hausdach setzen wollen. Konkret geht es um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das das zentrale Regelwerk für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland darstellt.
Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die eine PV-Anlage auf ihr Dach setzen lassen wollen und schon konkrete Planungsschritte unternommen haben, sollten schnell handeln: Wer eine neue PV-Anlage noch im Jahr 2026 in Betrieb nimmt, kann noch mit der für 20 Jahre garantierten festen Einspeisevergütung rechnen. Sollten Sie bereits Angebote vorliegen haben und mit Installationsbetrieben im Gespräch sein, nutzen Sie das letzte Quartal des Jahres möglichst für die Installation und Inbetriebnahme Ihrer neuen PV-Anlage.
Einer der zentralen Punkte der geplanten EEG-Reform sieht vor, dass kleinere Solaranlagen auf privaten Hausdächern künftig keine garantierte Einspeisevergütung mehr bekommen, sondern ihren erzeugten Strom selbst vermarkten sollen.
Übergangsregelungen ab 2027
Für diese Art der Direktvermarktung gibt es zurzeit jedoch noch keine funktionierenden Systeme. Deshalb sind Übergangsregelungen vorgesehen, die für alle PV-Anlagen gelten, die ab 2027 neu in Betrieb gehen:
- Neue PV-Dach-Anlagen sollen ab 2027 für maximal 3 Jahre zunächst doch noch eine Einspeisevergütung erhalten – jedoch eine geringere.
- Diese geringere Einspeisevergütung soll jeweils 1 Cent unter dem nach altem Recht gültigen Satz liegen. Aus 6,1 Cent Einspeisevergütung im Januar 2027 nach altem Recht (EEG 2023) würden so zum Beispiel 5,1 Cent nach neuem Recht (EEG 2027 Kabinettsbeschluss).
- Die maximale Größe der Anlagen, die diese Einspeisevergütung noch erhalten, soll jährlich sinken: 2027 liegt die Grenze bei 50 Kilowatt installierter Leistung, 2028 bei 25 Kilowatt und 2029 bei unter sieben Kilowatt.
- Ab 2030 soll es einen Direktvermarktungsbonus für PV-Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung in Höhe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für maximal 4 Jahre geben.
Eigenverbrauch wird noch wichtiger
Neue Dachanlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung sollen außerdem in Zukunft höchstens die Hälfte ihrer Leistung gleichzeitig ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Bei einer Anlage mit zehn Kilowatt wären das maximal fünf Kilowatt. Der übrige Strom soll möglichst im Haus verbraucht oder gespeichert werden; andernfalls wird die Anlage gedrosselt. Balkonkraftwerke bleiben davon ausgenommen.Fazit: Jetzt handeln
Für neue Dach-PV-Anlagen unter 25 Kilowatt entfällt ab 2027 die dauerhafte feste Einspeisevergütung. Bestandsanlagen und alle Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre feste 20-Jahres-Vergütung unangetastet.
… aber nichts überstürzen
Ab dem Jahr 2027 werden PV-Dachanlagen auf Privathäusern immer noch wirtschaftlich plan- und umsetzbar sein, jedoch wird sich der Amortisationszeitraum voraussichtlich verlängern. Grundsätzlich gilt: Der eigene Stromverbrauch entscheidet über die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage. Die Integration von Batteriespeichern und ggf. auch Elektrofahrzeugen in das eigene Solarstromkonzept wird noch wichtiger als zuvor.Hinweis 1: Der obige Artikel behandelt den Kabinettsentwurf EEG 2027 vom 29. Juli 2026. Der Beschluss ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat entscheiden erst im September, zudem braucht die EEG-Novelle eine Genehmigung der EU-Kommission. Details können sich somit bis zum Inkrafttreten am 1. Januar 2027 noch verändern.
Hinweis 2: Zum Thema Batteriespeicher beachten Sie bitte auch unser passendes ImpulsE Info-Blatt.

