Energieagentur Ebersberg - München

Kommunale Wärmeplanung

Wärmewende

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Denn rund 80 Prozent der Wärmenachfrage in Deutschland wird noch durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen gedeckt: Rund jeder Zweite heizt mit Gas, knapp jeder Vierte mit Heizöl. 14 Prozent werden mit Fernwärme gedeckt, die jedoch aktuell ebenfalls überwiegend aus fossilen Brennstoffen gespeist wird.

Die Umstellung von dieser vorherrschenden fossilbasierten Wärmeversorgung zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung wird als Wärmewende bezeichnet.

Für eine zukunftsfeste, verlässliche und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung soll zukünftig auf lokal verortete erneuerbare Energien gesetzt werden. Damit diese Umstellung gelingt, sollen Kommunen als planungsverantwortliche Stellen kommunale Wärmepläne erstellen.

Das herausragende Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftsfesten Wärmeversorgung zu ermitteln.

Kommunale Wärmeplanung – Grundbaustein der Wärmewende

Die kommunale Wärmeplanung bildet den Grundbaustein für die Wärmewende und soll Antworten auf folgende Fragen geben:

  • Wie kann die Wärmeversorgung in der Gemeinde effizient und nachhaltig gestaltet werden?
  • Wie kann die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwunden werden?
  • Und wie kann auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden?

Am Ende soll der Wärmeplan aufzeigen,

  • wie sich bestehende Wärmenetze von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien umstellen lassen
  • wo neue Wärmenetze für eine klimafreundliche Wärmeversorgung errichtet werden können
  • und in welchen Gebieten sich Eigentümerinnen und Eigentümer zukünftig dezentral versorgen müssen.

Hierfür wird zunächst der Wärmebedarf in der Gemeinde ermittelt und anschließend das lokal verortete Potenzial betrachtet. Aus beidem wird eine Umsetzungsstrategie entwickelt.

 

Unser Beratungsangebot für Kommunen

Die Wärmepläne geben den Bürgerinnen und Bürgern, den ansässigen Unternehmen und Energieversorgern einen Anhaltspunkt darüber, mit welcher Wärmeversorgung sie lokal zukünftig rechnen können. Um eine realitätsnahe und effektive Strategie ausarbeiten zu können, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommunen die Wärmepläne aktiv mitgestalten und bei deren Ausarbeitung mitarbeiten.

Die Energieagentur Ebersberg-München unterstützt Kommunen hierbei mit:

  • Umsetzungsunterstützung im Rahmen der Umsetzungsoffensive 2024, Arbeitskreis Wärmeplanung
  • Impulsberatung zur kommunalen Wärmeplanung
  • Beratung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
  • digitale Wärmebedarfsabfrage
  • Informationen und zum Teil Datenbereitstellung aus Treibhausgasberichten und ENP
  • Umsetzungsbegleitung bei der kommunalen Wärmeplanung
  • Erstellung von Konzepten für Fokusgebiete
  • Umsetzungsbegleitung für Maßnahmen aus der Umsetzungsstrategie

 

Beachten Sie diese Fristen

Am 17. November 2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Dieses Gesetz trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland zu schaffen. Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung haben.

Das Bundesgesetz definiert klare Fristen für die Erstellung der Wärmepläne:

  • Kommunen > 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2026
  • Kommunen < 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2028
  • für Kommunen < 10.000 Einwohnern:  vereinfachtes Verfahren.