Energieagentur Ebersberg - München

Diese Klimaschutzziele liegen unserem Handeln zugrunde

Klimaschutz im Landkreis Ebersberg

 

 

 

Bereits im Jahr 2006 beschloss der Landkreis Ebersberg, bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein. Dies soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und regenerativ in unserer Region erzeugt werden.

Zur Umsetzung nutzen der Landkreis und seine Kommunen innovative Werkzeuge wie das Meilensteinplan-Tool und den digitalen Energienutzungsplan.

Dieser Kreistagsbeschluss wurde in den Jahren 2015 und 2024 modifiziert. Mit Beschluss des Kreistages vom 13. Mai 2024 gelten nun folgende Eckpunkte für die Klimaziele des Landkreises Ebersberg:
 
  1. Der Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2006, modifiziert 2015 (bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein) wird als sehr ambitioniertes Ziel und als Ansporn beibehalten, insbesondere dort, wo der Landkreis in eigener Zuständigkeit handeln kann. Dies soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und regenerativ in unserer Region erzeugt werden. Soweit es unsere Handlungsmöglichkeiten zulassen, wird dieses Ziel auch für die Mobilität angestrebt (z. B. Umstellung des eigenen Fuhrparks, Dekarbonisierung der ÖPNV Regionalbuslinien, Ladeinfrastruktur, Radverkehr).

  2. Der Landkreis wird die Gemeinden im partnerschaftlichen Dialog bei der Energiewende weiterhin unterstützen.

  3. Der Landkreis setzt sich selbst neben seinen „Leitziele für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen des Landkreises Ebersberg" vom 15.10.2012 für seine Liegenschaften zum Ziel, bis 2030.
    • 100 Prozent des Strombedarfs und 80 Prozent des Wärmebedarfs mit regenerativen Energieträgern abzudecken,
    • das Potenzial für Photovoltaik auch unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und Techniken und weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen auszuschöpfen, auch über den Eigenbedarf hinaus, z. B. durch Verpachtung von geeigneten Grundstücken und Gebäudeflächen,
    • 50 Prozent des Wärmeverbrauchs (Basis 2007) bezogen auf die Bruttogeschossfläche zu reduzieren. Dies soll in erster Linie durch bauliche Maßnahmen und verhaltensbedingte Einsparungen geschehen.
    • Der Landkreis gleicht ab dem Jahr 2024 die unvermeidbaren Emissionen des Landratsamtes Ebersberg einschließlich seiner Liegenschaften (Schulen, Verwaltungs- und Bürogebäude) durch den Kauf von Zukunft+ Zertifikaten aus (siehe Beschluss ULV vom 30.11.2022).

  4. Der Kreistag unterstützt weiterhin die Energieagentur und die Energiegenossenschaften. Die Energieagentur soll weiterhin eine zentrale Rolle dabei spielen, die Gemeinden im Landkreis bei der Energiewende zu unterstützen. Energiegenossenschaften sollen den Gemeinden als Partner für ihre Projekte nahegebracht werden. Energiegenossenschaften sind ein erprobtes Instrument zur Wertschöpfung im Landkreis.

  5. Der Kreistag unterstützt alle CO2-bindenden Maßnahmen (z. B. Moorrenaturierungen, nachhaltiges Bauen, Aufforstungen).

  6. Der Kreistag erkennt neben der Solarenergie die Windkraft und Geothermie als zentrale Säule der Energiewende an und befürwortet, dass auch außerhalb des Ebersberger Forsts Windenergieanlagen verwirklicht werden.

  7. Der Kreistag und die ihn tragenden Parteien und Wählergruppierungen verpflichten sich dazu, die Ziele zur Energiewende an Land und Bund sowie in die Gliederungen der jeweiligen Parteien zu tragen um dadurch beizutragen, dass die Energiewende weiterhin auch auf kommunaler Ebene möglich sein kann.

    Das Klimaschutzmanagement wird beauftragt, dem Kreistag jährlich über den Stand der Entwicklungen und den Zielerreichungsgrad zu berichten.

Klimaschutz im Landkreis München

 

29++ Klima. Energie. Initiative.
Gemeinsame Klimaschutzerklärung

 

Nachdem der Kreistag des Landkreises München zunächst im Dezember 2016 einstimmig eine Klimaschutzerklärung verabschiedete, die das Handeln des Landkreises für die folgenden Jahre prägte, wurde am 30. September 2024 eine umfassende Fortschreibung der Klimaschutzerklärung 29++ beschlossen.

Die Landkreisziele ergeben sich aus den individuellen Zielsetzungen, die sich die Landkreiskommunen gegeben haben. Zur Umsetzung nutzen der Landkreis und seine Kommunen innovative Werkzeuge wie das 29++ Treibhausgas (THG)-Ziele Tool und den digitalen Energienutzungsplan

Wir, der Landkreis München und die kreisangehörigen Kommunen mit allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Organisationen, übernehmen Verantwortung für unsere Klimapolitik. Gemeinsam gestalten wir die Klima- und Energieinitiative 29++ des Landkreises München und treiben damit die Energie- und Mobilitätswende sowie die Klimafolgenanpassung vor Ort entschlossen voran.

Wir wollen gemeinsam mit der gesamten Landkreisbevölkerung und den ansässigen Unternehmen, Organisationen und Forschungseinrichtungen intensiv daran arbeiten, den Weltklimavertrag von Paris (UN-Weltklimakonferenz 2015) vor Ort in den Städten und Gemeinden umzusetzen.

Wir setzen uns dafür ein, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, den Klimaschutz sowie die Energie- und Mobilitätswende im Landkreis München unter realistischen ökonomischen Bedingungen zu verwirklichen, auf Folgen des Klimawandels zu reagieren und vorbereitet zu sein, um auch weiterhin eine hohe Lebensqualität im Landkreis zu sichern. Damit leisten wir unseren Beitrag, die Konsequenzen des Klimawandels zu mildern und die regionale Wertschöpfung zu stärken.

Dazu schreiben wir die gemeinsame Klimaschutzerklärung zur 29++ Klima. Energie. Initiative. von 2016/2017 fort und setzen uns aktualisierte Ziele, bei deren Bestimmung wir den technischen Fortschritt und die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Städten und Gemeinden im Landkreis München berücksichtigen.

Die Ziele des Landkreises ergeben sich direkt aus den vorgelegten individuellen Zielen der Kommunen (siehe PDF).

Auf Basis der vorgelegten Ziele der kreisangehörigen Kommunen wollen wir als Ziel 1 bis 2030 die jährlichen Pro-Kopf-Emissionen im Landkreis München auf 2,9 Tonnen CO2-Äquivalent reduzieren, als Ziel 2 bis 2045 treibhausgasneutral bezüglich Wärme und Strom werden und als Ziel 3 ebenfalls bis 2045 vollumfänglich treibhausgasneutral werden.

Der Landkreis München unterstützt diese Ziele durch das eigene Ziel, die THG-Emissionen des eigenen Aufgabenbereichs und der weiterführenden Schulen bis 2040 auf null zu reduzieren. Längstens bis zu diesem Zeitpunkt wird der Landkreis seine Restemissionen über die Aktion Zukunft+ ausgleichen, um das Klimaziel des Freistaats Bayern zu erfüllen.

Wir halten es gleichwohl für wichtig, sich auch im interkommunal abgestimmten Prozess am Ziel der generellen THG-Neutralität des Freistaats Bayern im Jahr 2040 zu orientieren. Die Zielerreichung und die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung werden wir regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, überprüfen und entsprechende Anpassungen vornehmen.


Treibhausgas-Bilanzierung

Wer wissen will, wie sich der CO2-Ausstoß entwickelt und wo es weitere Potenziale zur Senkung der schädlichen Emissionen gibt, der muss regelmäßige Bestandaufnahmen durchführen. Treibhausgasberichte stellen die Bilanzen der Landkreisgemeinden und des Landkreises dar, geben Energieverbräuche an und benennen den Anteil der erneuerbaren Energien an der jeweiligen kommunalen Energieversorgung. Der jeweilige Rückblick ist einerseits Resultat aus der Form der Datenerhebung, andererseits bewusst gewählter Ausgangspunkt nachfolgender Standortbestimmungen, die jeweils die Entwicklungen der folgenden zwei Jahre zusammenfassen.

Informationen zu den Treibhausgasberichten des Landkreises München finden Sie hier (Link). Die Treibhausgasbilanzen für den Landkreis Ebersberg finden Sie im Folgenden aufgelistet:

1. Treibhausgasbilanz (Berichtsjahr 2016)

2. Treibhausgasbilanz (Berichtsjahr 2018)

3. Treibhausgasbilanz (Berichtsjahr 2020)

4. Treibhausgasbilanz (Berichtsjahr 2022)