Energieagentur Ebersberg - München

Windenergie

Windenergieanlagen sind für eine gelingende Energiewende unerlässlich. Die Nutzung von Windenergie ist eine der kostengünstigsten Formen, regenerativen Strom zu erzeugen.

Zwar ist Bayern aufgrund seiner Lage im Binnenland insgesamt ein eher windschwaches Gebiet, dennoch bieten sich auch in Bayern teils sehr gute Bedingungen, um auf ökologisch und ökonomisch sinnvolle Weise Strom zu erzeugen.

Bevor Windenergieanlagen gebaut werden können, sind umfangreiche Planungen und Untersuchungen erforderlich – angefangen beim Natur- und Artenschutz über das Windaufkommen bis hin zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Beeinträchtigungen.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragestellungen und begleiten Ihr Windprojekt von der Idee bis zur Inbetriebnahme. 

 

Aktuelle Nachrichten zu geplanten Windenergieprojekten in den Landkreisen Ebersberg und München finden Sie hier (Link zu: Windenergie in unser Region).
 


Servicestelle Windenergie

Als zentrale Kompetenzstelle für die Windenergie und Energiethemen im Allgemeinen hat die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH die Servicestelle Windenergie eingerichtet. Die Servicestelle will allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Windenergieausbau in den beiden Landkreisen Ebersberg und München als Anlaufstelle zur Seite stehen.

Haben Sie Fragen zum Ausbau der Windenergie in den Landkreisen oder zu einzelnen Projekten? Kommen Sie gerne auf uns zu!

E-Mail: servicestelle-wind@ea-ebe-m.de
Telefon: 08092 / 33 090 – 40

 


Kleinwindkraft-Anlage als Option für Privathaushalte

Für die dezentrale Eigenstromversorgung kann eine Kleinwindkraft-Anlage in seltenen Fällen eine Alternative zu Sonnenstrom sein. Eine solche Kleinwindkraft-Anlage kann sowohl am Boden als auch auf dem Dach aufgestellt werden. Es gibt sie in vielen Varianten, von "klassisch" wie die großen Geschwister als Vertikalachser mit drei Rotorblättern bis "kunstvoll" als Horizontalachser. Baubedingt sind die Horizontalachser den Vertikalachsern in Effizienzsicht deutlich unterlegen.
 
Ab einer Gesamthöhe von 10 Metern ist eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen. Hierbei sind die geltenden Immissionsschutzbestimmungen zum Schall- und Schattenwurf sowie der Natur- und Artenschutz zu berücksichtigen. Um eine genaue Abschätzungen über die späteren Erträge einer Kleinwindkraft-Anlage zu erhalten, ist eine Windmessung am geplanten Standort dringend empfohlen.
 
Sie haben Fragen zur Kleinwindkraft? Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
 
Servicestelle Windenergie
Telefon: 08092 / 33 090 – 40