
Stellungnahmen zur Bauleitplanung
Wie ein Träger öffentlicher Belange geben wir Ihnen auf Wunsch eine Stellungnahme gemäß §§ 4 und 4a Baugesetzbuch ab, um zu gewährleisten, dass im Rahmen der Abwägung alle von der Planung betroffenen Belange hinsichtlich Energiewende, Klimaschutz und Aspekte von Klimafolgen berücksichtigt werden.
Art und Umfang der Beteiligung richten sich dabei insbesondere danach, ob ein Flächennutzungsplan bzw. ein selbstständiger oder vorzeitiger Bebauungsplan erstmals aufgestellt wird, ein Bebauungsplan aus einem vorhandenen Flächennutzungsplan entwickelt wird oder es sich lediglich um eine nicht wesentliche Änderung einer Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplans handelt.
Ziel ist es, die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf Energieverbrauch und klimarelevante Emissionen zu analysieren und gemäß der Klimaschutzziele durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen der unvermeidbaren Folgen des Klimawandels betrachtet und Vorsorgemaßnahmen für die Bauleitplanung erarbeitet.