Neue Förderrichtlinie BEG kommt ab dem 21. Juli

13.07.2026 | Mit dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) hat die Bundesregierung auch die Förderung der Gebäudesanierung neu ausgerichtet.
Was ist passiert? 
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (Beschlussfassung als PDF) bringt einige Veränderungen mit sich. So wird unter anderem die so genannte „Bio-Treppe" eingeführt, die die Nutzung fossiler Energieträger weiterhin ermöglicht. Das Gesetz wurde am Freitag, 10. Juli, zunächst durch den Bundestag und bereits wenige Stunden später durch den Bundesrat beschlossen.
 
Unter der „Bio-Treppe" versteht der Gesetzgeber, dass beim Austausch von Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, in Zukunft ein wachsender Anteil von Bioheizstoffen zugesetzt werden muss. 

Was heißt das genau?
Geht eine Heizung kaputt, so darf die Heizung auch dann weiterhin mit fossilen Energieträgern betrieben werden, wenn ab dem Jahr 2029 mindestens zehn Prozent in Form von Bioheizstoffen wie Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder grünem Wasserstoff zugesetzt werden. Der Anteil soll ab dem Jahr 2030 auf 15 Prozent, ab dem Jahr 2035 auf 30 Prozent und ab dem Jahr 2040 auf 60 Prozent steigen. 
 
Gibt es weitere Änderungen?
Ja, die gibt es. Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt zahlreiche Änderungen bei den Anforderungen an Sanierung und Neubau für Wohn- und Nichtwohngebäude vor. Unser Team Energieberatung wird im Herbst 2026 eine Online-Veranstaltung anbieten, die die vielen Änderungen kompakt darstellt und zusammenfasst.
 
Kann ich mich weiterhin bei der Energieagentur beraten lassen?
Ja. Wenden Sie sich mit Ihren individuellen Fragen zur Gebäudesanierung wie gewohnt an uns, am besten direkt über unser Kontaktformular.
 
Was ist mit den Förderungen?
Parallel zur Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) hat auch eine Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stattgefunden. Deshalb wurde die Beantragung zur Bestätigung zum Antrag (BzA) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Technische Projektbeschreibung (TPB) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kurzfristig gestoppt.
 
Ab dem 21. Juli können über die Portale beider Fördermittelgeber neue Anträge gestellt werden. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegen, den Förderantrag aber noch nicht eingereicht haben, können dies während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Förderbedingungen tun. 
 
Weitere Informationen zu den kommenden Änderungen erhalten Sie auf den Internetseiten