Das Solarpaket I für Balkonkraftwerke
28.06.2024 | Das Solarpaket I der Bundesregierung umfasst auch Änderungen für Stecker-Solaranlagen (sog. Balkonkraftwerke). Erfahren Sie hier die Regelungen, die seit Mai 2024 gelten.
AKTUELLE ÄNDERUNGEN
Das Solarpaket I der Bundesregierung soll den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland entfesseln. Deshalb umfasst es auch Änderungen für Stecker-Solaranlagen, die auch unter dem Namen Balkonkraftwerke bekannt sind. Die folgenden Änderungen, die den Betrieb stark vereinfachen, sind im Mai 2024 in Kraft getreten:
Neu ist die Anhebung der Leistung bei Wechselrichtern. Der Wechselrichter darf seit Mai 2024 maximal eine Leistung von 800 Watt haben (früher: 600 Watt). Daran können Sie weiterhin ein bis drei Module anschließen. Diese dürfen zusammen auch mehr als 800 Wp Leistung haben, da sie durch den Wechselrichter begrenzt werden.
Die früher vorgeschriebene Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber wurde von der Bundesregierung gestrichen. Seit April 2024 reicht die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister aus.
DAS SOLARPAKET I FÜR STECKER-SOLARANLAGEN
DIE ÄNDERUNG BEI DER LEISTUNG
DIE ÄNDERUNG BEIM STROMZÄHLER
Um eine Stecker-Solaranlage dauerhaft legal betreiben zu dürfen, muss ihr Stromzähler in der Lage sein, den Strom in zwei Richtungen zu messen. Bis zum Solarpaket I der Bundesregierung galt, dass Stecker-Solaranlagen nur an Stromzählern mit Rücklaufsperre betrieben würden. Diese Vorschrift ist inzwischen teilweise gefallen.
Die Anlagen dürfen jetzt auch dann benutzt werden, wenn Sie noch einen Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre nutzen. Mit der Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister erhält Ihr Netzbetreiber Auskunft über den Betrieb eines Stecker-Solargerätes.
Der Netzbetreiber ist dann verpflichtet, Ihren alten Stromzähler daheim zu modernisieren und ein digitales Gerät zu verbauen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht innerhalb der vier Monate Frist nach, dürfen Sie Ihre Stecker-Solaranlage solange mit einem alten Zähler betreiben, bis der Tausch abgeschlossen ist.
DIE ÄNDERUNG BEI DER ANMELDUNG
GIBT ES WEITERE ÄNDERUNGSABSICHTEN?
Stecker-Solargeräte sollen über einen Spezialstecker des Typs „Wieland" angeschlossen werden. Der Anschluss über den haushaltsüblichen Schuko-Stecker wird derzeit lediglich geduldet. Diese Duldung soll in Zukunft Standard werden. Diese Änderung liegt jedoch außerhalb der Kompetenz des Gesetzgebers. Deshalb arbeitet die Regierung derzeit noch an einer entsprechenden Vereinbarung mit den zuständigen Verbänden.
Beachten Sie zum Thema Balkonkraftwerk bitte auch unser ImpulsE-Info-Blatt "Stecker-Solaranlagen" (Download hier). Die gedruckte Ausgabe können Sie kostenfrei in unseren Büros in Ebersberg und Haar sowie bei Veranstaltungen der
Energieagentur erhalten.