Wie die Solarenergie entfesselt wird
16.05.2024 | Das sogenannte "Solarpaket I" hat für Photovoltaik-Anlagen viele Verbesserungen gebracht. Doch was genau hat sich mit Inkrafttreten am 16. Mai verändert?
Nach langer Beratung ist es nun endlich da: Das Solarpaket I soll den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland vorantreiben. Deshalb profitieren davon nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses, die eine Dach-Solaranlage nutzen, sondern auch Menschen in Miet- oder Eigentumswohnungen, die sogenannte Balkon-PV oder Stecker-Solargeräte anschließen möchten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Mieterstrom wird entbürokratisiert und die Weitergabe von PV-Strom an Mieterinnen und Mieter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer wird weitestgehend von der Lieferantenpflicht ausgenommen. Die Betreiber der Anlage werden zudem von der Pflicht der Reststromlieferung ausgenommen. Das stärkt die Eigenversorgung im Haus, da nicht direkt verbrauchter Strom in Batteriespeichern zwischengespeichert und beispielsweise in der Nacht in das gemeinschaftlich genutzte Hausnetz eingespeist werden kann.
- Nebenanlagen wie etwa Garagen dürfen ebenfalls für die Installation von PV-Anlagen für Mieterstron-Modelle genutzt werden. Erfolgt die Versorgung des Hauses direkt und ohne Netzdurchleitung, so können auch PV-Anlagen auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen gefördert werden.
- Auch ältere bzw. schwächere Module von Dachanlagen dürfen ab sofort durch leistungsstärkere ersetzt werden. Das sogenannte Repowering galt bisher nur für Freiflächen-Photovoltaik. Die für die alte Anlage geltenden Konditionen der EEG-Förderung und Vergütung bleiben bis zur bisherigen Maximalleistung bestehen. Die dank der leistungsstärkeren Module neu dazu gewonnene Mehrleistung wird wie eine neue Anlage behandelt.
- Für Dachanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 Kilowatt wird der Einspeisetarif um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Damit soll der Ausbau größerer Anlagen auf gewerblichen Gebäuden beschleunigt werden.
- Bei Balkon-PV-Anlagen wird die Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht. Zudem dürfen diese Anlagen bereits betrieben werden, wenn die Wohnung noch nicht über einen Zweirichtungszähler verfügt. Übergangsweise werden also durch den Gesetzgeber auch alte, sich rückwärtsdrehende Zähler geduldet.
Eine übersichtliche Aufstellung, was derzeit im Bereich der Balkon-PV erlaubt, was geduldet und was derzeit noch nicht gestattet ist, hat die Verbraucherzentrale auf einer eigenen Internetseite zusammengefasst.
Eine Übersicht der vielen Änderungen des Solarpakets I gibt es zudem in dem hier verlinkten PDF des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wer das Gesetz im Detail lesen möchte, findet es auf der Internetseite des Bundesgesetzblattes als PDF.