Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“
Aktualisierung 05.10.2023: Nicht einmal 24 Stunden hat es gedauert, dann war der Topf leer. Die
KfW-Fördermittel für Pakete aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher
und Wallbox sind bereits vergeben. Insgesamt 300 Millionen Euro standen
hier für das Jahr 2023 bereit. Anträge für das Jahr 2023 sind jetzt nicht mehr möglich. Gut zu wissen: Wer bereits eine Förderzusage der KfW erhalten hat und die Bedingungen
des Programms erfüllt, bekommt den Zuschuss auf jeden Fall.
Für das Jahr 2024 ist geplant, weitere 200 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung zu stellen. Sobald dies geschieht und das Förderprogramm wieder auflebt, will die KfW per Newsletter darüber informieren.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) macht darauf aufmerksam, dass der Betrieb von E-Autos auch ohne KfW-Förderung interessant ist – nicht nur für den Klimaschutz, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn E-Fahrzeuge mit preiswertem Solarstrom betrieben werden. Solarstrom kann in Deutschland vom eigenen Hausdach aus neuen Solarstromanlagen in der Regel bereits zu deutlich weniger als einem Drittel der Kosten erzeugt werden, die Haushalte für den Strombezug aus dem Netz bezahlen müssten.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an die Beraterinnen und Berater der Energieagentur.
Ursprünglicher Text, veröffentlicht am 06. September 2023:
Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab diesem Zeitpunkt bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unseren Basis-Beratungen zur Dach-PV und auf den Förderseiten der KfW.
Details zur Förderung:
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV") vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.