Neuerungen für PV-Freiflächenanlagen ab 2023
Mit dem im Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde die förderfähige Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erweitert sowie die Fördersätze und Ausschreibungsgrenzen von bisher 750 kWp auf 1 MWp angehoben. Diese und weitere Änderungen werden zum 01.01.2023 in Kraft treten, sofern die aktuell noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU erfolgt.
Erweiterte förderfähige Flächenkulisse
Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Erweiterung der Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen von bisher 200 auf 500 Meter inkl. Wegfall des bisher gültigen 15-Meter-Korridors, die Überführung von Agri-PV Anlagen aus der Innovationsausschreibung in die die reguläre Vergütung nach EEG sowie die Aufnahme von neuen Flächenkategorien in das EEG 2023.
Photovoltaik auf ehemaligen Moorflächen
Neu aufgenommen in die förderfähige Flächenkulisse werden Flächen für PV, die auf ehemaligen Moorböden errichtet werden. Da die Wiederherstellung ehemaliger Moorflächen eine hoch wirksame Maßnahme gegen den Klimawandel ist, wird die Wiedervernässung dieser Flächen als Bedingung gesetzt. Dadurch können aufgrund des Torfabbaus entstehende CO2-Emissionen gestoppt und auf der gleichen Fläche kann Solarenergie zur regenerativen Stromerzeugung genutzt werden.
Ein Informationsbericht zum Thema PV und Moore wurde kürzlich auf Antrag der Grünen im Umweltausschuss des Landratsamtes Ebersberg von der Energieagentur Ebersberg-München vorgetragen. Sie finden hier den Bericht und hier die Präsentation veröffentlicht.