KfW fördert energetische Sanierung wieder

21.02.2022 | Nachdem die Bundesregierung im Januar 2022 die Förderungen im Bereich der Gebäudesanierung gestoppt hatte, wurde jetzt neues Geld bereitgestellt.

Update, 21.02.2022:

Aufatmen können alle Hausbesitzerinnen und -besitzer: Bundestag und Bundesfinanzministerium haben in der letzten Woche den Weg für eine Erhöhung der Haushaltsmittel im Bereich der Gebäudesanierung frei gemacht. Bereits ab Dienstag, 22. Februar, können bei der KfW wieder Anträge für Maßnahmen der energetischen Sanierung von Gebäuden im Programm BEG WG gestellt werden. Die Förderung von Effizienzhaus-Sanierungen waren im Januar vorerst gestoppt worden, nachdem die verfügbaren Haushaltsmittel verbraucht waren, siehe dazu auch die untenstehende Originalmeldung.

Weitere 9,5 Milliarden Euro für Gebäudesanierungen wurden jetzt bewilligt, die als Förderung in den Programmen 261/262/263 und 461/463 abgerufen werden können. Durch die Summe abgedeckt werden bereits laufende Anträge aber solche, die ab dem 22. Februar neu gestellt werden.

Noch nicht wieder aufgenommen wurde die Neubauförderung für das Effizienzhaus 40. Für dieses Förderprogramm soll demnächst auch noch einmal Geld zur Verfügung gestellt werden, dann allerdings in einem begrenzten Umfang. Im Jahr 2023 soll es nämlich durch ein neues Förderprogramm für klimafreundliches Bauen abgelöst werden.  

Ursprüngliche Meldung, 24.01.2022:

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 24. Januar 2022 bekannt gegeben. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung habe die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung müsse die KfW das Programm daher mit sofortiger Wirkung stoppen.

Im Einzelnen:

  • Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen wäre. 
  • Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
  • Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten will die Bundesregierung auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme zügig entscheiden.
  • Ebenso soll eine schnelle Entscheidung über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen fallen. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus.
  • Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u. a. Heizungstausch).

Fazit: Ab dem 24. Januar 2022 können Bürgerinnen und Bürger zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehr einreichen. Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.