Anspruch auf Lademöglichkeit in Tiefgaragen

10.12.2020 | Gesetzesänderung
Wie angekündigt trat zum 1. Dezember 2020 der bisherige Gesetzesentwurf des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) als geltendes Recht in Kraft. Damit erhält nun jeder Wohnungseigentümer sowie Mieter in Deutschland gegen die Wohneigentümergemeinschaft/Miteigentümer der Tiefgarage den Anspruch auf eine Lademöglichkeit für den eigenen Stellplatz.
 
Genauere Informationen rund um die Gesetzesänderung und die damit einhergehenden Möglichkeiten finden Sie in unserem Nachbericht zum Fachgespräch Elektromobilität: Lademöglichkeiten in Tiefgaragen. Eine sehr ausführliche Zusammenfassung der darin behandelten Themen gibt es außerdem im Tutorial „Wie elektrifiziere ich eine Tiefgarage?" von Friedhelm Greis auf golem.de.

Unter anderem finden Sie dort einen Link zur entsprechenden Website der KfW-Bank als Fördermittelgeber, auf welcher Sie auch eine Liste der förderfähigen Wallboxen herunterladen können. Diese Liste besteht aus mittlerweile über 50 Herstellern und insgesamt über 140 Wallbox-Modellen. Um einen besseren Überblick zu schaffen, hat sich die Redaktion der Website e-mobileo.de die Mühe gemacht, Details zu möglichst vielen dieser Modelle in Erfahrung zu bringen und diese gebündelt auf ihrer Website darzustellen. Dieser Service kann bei der Entscheidung um die eigene Wallbox bestimmt dem ein oder anderen weiterhelfen.

Wie zu erwarten und durch die Förderbedingungen entsprechend unterstützt, ist der Andrang auf die Förderung für private Ladestationen sehr groß. Während golem.deunter Berufung auf den Ladeinfrastrukturgipfel mitteilt, dass nach einer Woche bereits 94.000 Anträge gestellt wurden, spricht nextmove in einem aktuellen Video bereits davon, dass schon für die Hälfte der möglichen 222.222 Förderungen ein Antrag eingereicht wurde.

Bei einem gleichbleibenden Verlauf könnten somit die verfügbaren Fördermittel bereits um den Jahreswechsel aufgebraucht sein. Ob es viele geben wird, die innerhalb der 9-monatigen Frist die entsprechenden Unterlagen für die Förderung nicht eingereicht haben, bleibt zu bezweifeln. Deshalb kann auch erwartet werden, dass die Förderung im neuen Jahr eine Aufstockung erhält.