Bund fördert private Ladestationen

11.05.2021 | Förderung in Höhe von 900 € pro Ladepunkt
Update, 11. Mai 2021
 
Und noch einmal 100 Millionen Euro mehr: Das Bundesverkehrsministerium hat den Fördertopf auf eine Gesamtsumme von 500 Millionen Euro erhöht. 
 
Update, 2. März 2021
 
Und noch einmal 100 Millionen Euro mehr: Das Bundesverkehrsministerium hat den Fördertopf auf eine Gesamtsumme von 400 Millionen Euro erhöht. 
 
Update, 12. Februar 2021
 
Laut einem Bericht von electrive.net von dieser Woche (11. Februar), hat das Bundesverkehrsministerium den Fördertopf für private Ladestationen um 100 Millionen Euro aufgestockt. Grund dafür ist die hohe Nachfrage, sodass die bisherige Summe von insgesamt 200 Millionen Euro vollständig aufgebraucht war. Wer also diese Förderung für Wallboxen in Anspruch nehmen möchte, sollte jetzt schnell handeln! Ob eine weitere Aufstockung des Fördertopfes vorgenommen wird, ist nämlich unklar.
 
Ursprünglicher Artikel, 13. Oktober 2020
 
Das Bundesverkehrsministerium ermöglicht ab dem 24. November 2020 zusammen mit der NOW GmbH und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur die Antragsstellung für die Förderung privater Ladestationen bei der KfW-Bank. Mit einem Gesamtbudget von 200 Mio. Euro sollen die noch größtenteils zuhause stattfindenden Ladevorgänge unterstützt werden.
 
- Wer? -
 
Gefördert werden Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter oder Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften) – definiert als „Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden".
 
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Kirchen.
 
- Was? -
 
Die Förderung zielt auf private Ladestationen für bestehende Wohngebäude mit intelligenter Steuerung und nachgewiesenem Grünstrombezug ab. Förderfähig sind dabei der Erwerb und die Errichtung der Ladestation (fabrikneu, nicht öffentlich zugänglich), der elektrische Netzanschluss derer und die damit verbundenen Arbeiten.
 
- Wie? -
 
Der Antrag bei der KfW-Bank muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden (= verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags). Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:

  • Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11kW verfügen (Ladestationen mit mehr Leistung und eingebauter Drosselung sind erlaubt),
  • der Strom für die Ladestation muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen,
  • die Ladestation muss intelligent sein und über eine Steuerungsmöglichkeit für den Netzbetreiber verfügen.

 

Nach Abschluss des Vorhabens wird die Förderung als Investitionszuschuss ausgezahlt. Es handelt sich um eine pauschale Förderung in Höhe von 900€ pro Ladepunkt. Sollten die Gesamtkosten darunter liegen, wird keine Förderung gewährt. In diesen Gesamtkosten werden folgende Leistungen berücksichtigt:


  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Umsetzung von Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) oder zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus beziehungsweise Umsetzung eines gemeinsamen Lademanagements oder stromnetzdienlichen Maßnahmen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG))
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation

  Genauere Informationen zum Förderprogramm sowie die Liste der förderfähigen Ladestationen finden Sie auf der Website der KfW-Bank..