Förderanträge für investive Maßnahmen ganzjährig möglich
31.03.2020 | Änderungen der Kommunalrichtllinie
Strategisch oder investiv, von der Einzelmaßnahme bis zum umfassenden
Konzept: Die Möglichkeiten, als Kommune oder kommunaler Akteur vor Ort
Klimaschutzmaßnahmen mithilfe einer Förderung über die
Kommunalrichtlinie umzusetzen, sind vielfältig. Finanzielle
Unterstützung kann zum Beispiel für die Einrichtung eines kommunalen
Energie- und Umweltmanagements, für die Verbesserung des Radverkehrs
sowie für Maßnahmen zur klimafreundlichen Abfall- und Abwasserentsorgung
beantragt werden.
Für investive Maßnahmen gab es über Jahre immer zwei Antragsfenster: das erste und dritte Quartal eines Jahres. Diese Beschränkung ist seit Beginn 2020 aufgehoben. Projektanträge für die Förderung von investiven Maßnahmen, wie z.B. Beleuchtung im Innen- und Außenbereich, Belüftung und nachhaltige Mobilität, können ab dem 1.1.2020 ganzjährig eingereicht werden.
Anpassungen hinsichtlich Förderquote und Fördervoraussetzungen gab es in der Vergangenheit immer wieder. Die aktuellen
Bedingungen sind in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinie sowie
im entsprechenden Hinweisblatt zu finden:
- Alle Neuerungen im Überblick: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
- Die Richtlinie in der Fassung vom 5.12.2019
- Hinweisblatt für investive Förderschwerpunkte vom 1.1.2020